Ordentliche Mitgliedschaft im ÖBKT

Mitgliedschaft im ÖBKT Antrag

Die Vorteile der ordentlichen Mitgliedschaft im ÖBKT

  • Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  • Vernetzung mit Dipl. KunsttherapeutInnen aus den verschiedenen Arbeitsbereichen<
  • Auskünfte und Unterstützung bei Fragen rund um Arbeitsmöglichkeiten
  • professionellen Einblick in die Abwicklung von Projekten
  • Vergünstigungen bei Gruppen-Supervision und Fortbildungen im www.ikt.or.at
  • Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht

Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft Link

Du kannst ordentliches Mitglied im ÖBKT-Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie werden, sofern Du eine Ausbildung mit positivem Abschluss als Dipl. KunsttherapeutIn/Mal-und GestaltungstherapeutIn absolviert hast und die Mindestvoraussetzungen zur Aufnahme als ordentliches Mitglied im ÖBKT erfüllst. Als ÖBKT ist uns Professionalität und Qualität sehr wichtig!

Die Mitglieder verpflichten sich, pro Jahr mindestens 16 Stunden berufsrelevante Fortbildungen und regelmäßige Supervision zu besuchen. Diese sind möglicherweise im Zuge der Bemühungen um ein eigenes Berufsgesetz nachzuweisen. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des ÖBKT nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

Der Mitgliedsbeitrag

Nach Einsendung aller Unterlagen und positiver Prüfung erfolgt eine Nachricht mit der Bitte um Einzahlung des Mitgliedsbeitrags pro Kalenderjahr.

Mitgliedsbeitrag 2023 für die ordentliche Mitgliedschaft = 115,00 Euro Jahresbeitrag inkl. Rechtsschutz bei Ausübung des Berufs„Kunsttherapie“
Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages lt. § 5 Abs. 1 Nr 5 Körperschaftssteuergesetz
Einzahlungsfrist für bestehende Mitglieder: jeweils der 30. März des Mitgliedsjahres.
Bei Eintritt während eines Kalenderjahres: sofort nach positivem Bescheid

Rechtsschutzversicherung: Zusätzlich bieten wir einen Rechtschutz zur Absicherung in rechtlichen Belangen um 15,00 Euro pro Jahr an.

Rücktrittsmodalität:
Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jeden Jahres erfolgen und muss mindestens zwei Monate vorher dem Vorstand mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.

Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten, mangelnder beruflicher Weiterbildung, mangelnder Wertschätzung oder unehrenhaften Verhaltens vom Vorstand verfügt werden.