Ordentliche Mitgliedschaft im ÖBKT
ANMELDUNG nach Ausbildung mit positivem Abschluss als Dipl. KunsttherapeutIn/Mal-und GestaltungstherapeutIn absolviert haben.
Außerordentliche Mitgliedschaft für KunsttherapeutInnen in Ausbildung
ANTRAG
Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen, Vereine, Institutionen und Firmen sein, die durch einmalige oder regelmäßige Geldspenden die Arbeit des ÖBKT unterstützen und fördern. Für den Antrag senden Sie bitte ein Mail an office@institut-kunsttherapie mit dem Betreff: „Förderndes Mitglied„
Der ÖBKT als Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Dipl. KunsttherapeutInnen mit dem Ziel
- Anliegen und Interessen der „KUNSTTHERAPIE“ öffentlich zu vertreten
- den Beruf in Österreich zu etablieren und
- Dipl. KunsttherapeutInnen in ihrem beruflichen Werdegang nach Möglichkeit zu unterstützen.
Als KunsttherapeutInnen leisten wir seit Jahren einen wichtigen Beitrag im Sozial-und Gesundheitswesen und allen persönlichkeitsbildenden Bereichen. Das Wirkungsspektrum des ÖBKT als Österreichischer Berufsvertretung für Kunsttherapie zusammen mit dem IKT (www.ikt.or.at) als Institut für Kunsttherapie wird durch weitreichende Aktivitäten und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sichtbar. Als Berufsverband haben wir die Möglichkeit, das Berufsbild und die vielen Einsatzgebiete der Kunsttherapie aktiv aufzuzeigen, zu fördern und letztlich einer berufsgesetzlichen Anerkennung zuzuführen.
Ordentliche ÖBKT-Mitglieder mit Abschluss verpflichten sich zu regelmäßigen Weiterbildungen im Mindestausmaß von 16 Std. pro Jahr und regelmäßiger Supervision zur Selbstreflexion.
Der ÖBKT als Berufsverband bürgt für die Qualität seiner Mitglieder!
Die ÖBKT-Mitglieder tragen dazu bei, dass die Berufsausübung durch eine Anerkennung des Berufsbildes gewürdigt wird. Dafür bietet der ÖBKT seit seinem Bestehen den rechtlichen Rahmen.
Gründung: 05.01.2013
Eintrag im Vereinsregister ZVR: ZVR-Zahl: 238324666
Wir laden KunsttherapeutInnen ein, durch die Mitgliedschaft im „ÖBKT-Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie“ unsere Bemühungen und Aktivitäten zu unterstützen.
Auszug aus den Statuten § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks:
- Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel dienen:
- Gemeinsamer öffentlicher Auftritt (Internetplattform, Foren, Mitgliederliste, Folder)
- Fachlicher Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interkultureller Austausch
- Vorträge und Versammlungen, Seminarangebote, Weiterbildungsangebote
- Gesellige Zusammenkünfte
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Sponsoring
- Werbemöglichkeit auf der Internetplattform
- Förderungen
- Spenden
- Erlöse aus Veranstaltungen, Vernissagen, Lesungen, Kulturtreffen,…
- Fortbildungsangebote
Die Aufgaben des ÖBKT
- Der ÖBKT bezieht sich ausschließlich auf berufspolitische Belange. Dazu zählt vorrangig die Erwirkung eines Berufsgesetzes für Kunsttherapie.
- Der ÖBKT bietet keine Ausbildungen an. Diese werden von den jeweiligen Schulen durchgeführt.
- Fortbildungen werden fallweise im IKT – Institut für Kunsttherapie angeboten, sofern Bedarf nach praxisnahen, projektbezogenen Weiterbildungen besteht. Vor allem dient das IKT jenen Dipl. KunsttherapeutInnen, die Projekte einreichen wollen.